Bei einem Treuhandvertrag zahlt der Vorsorgende, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieser Betrag wird als Treuhandvermögen sicher angelegt. Positiver Nebeneffekt: Für die Anlage werden keine Negativzinsen fällig.
Im Todesfall wird das hinterlegte Treuhandvermögen an den Vertragsbestatter ausbezahlt und damit die nach den eigenen Wünschen geplante Bestattung abgerechnet. Es gibt auch die Möglichkeit, den Treuhandvertrag in regelmäßigen Raten zu besparen.
Unser Partner ist hier die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG des deutschen Bestatterverbandes