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Finanzierung

Gerade bei der Finanzierung für die Bestattung kommt oftmals die Frage: ,,Ist das Geld auch im Pflegefall sicher?‘‘.

Verständlich, denn Sozialämter legen inzwischen ein besonderes Augenmerk auf vorhandene Bestattungsvorsorgen, da diese bekanntlich Vermögen darstellen. Hierbei gilt, dass für den Zweck der Bestattung angelegte Gelder in angemessener Höhe selbst in einem Pflege- oder Bedürftigkeitsfall nicht angerührt werden dürfen.

Für eine sichere, finanzielle Regelung gibt es grundsätzlich nur zwei Lösungen: entweder die einmalige Zahlung in einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag:

Bei einem Treuhandvertrag zahlt der Vorsorgende, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieser Betrag wird als Treuhandvermögen sicher angelegt. Positiver Nebeneffekt: Für die Anlage werden keine Negativzinsen fällig.

Im Todesfall wird das hinterlegte Treuhandvermögen an den Vertragsbestatter ausbezahlt und damit die nach den eigenen Wünschen geplante Bestattung abgerechnet. Es gibt auch die Möglichkeit, den Treuhandvertrag in regelmäßigen Raten zu besparen.

Unser Partner ist hier die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG des deutschen Bestatterverbandes

Sterbegeldversicherung:

Diese Form der Finanzierung einer Bestattung bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Dabei werden kleinere Beträge in monatlichen Raten in eine Versicherung einbezahlt, die nur im Todesfall fällig wird und eine versicherte Summe ausbezahlt.

Gerade für Menschen mit einem kleineren Einkommen ist dies interessant. In der Regel gibt es keine Gesundheitsprüfung und das Geld steht, nach eventuellen Wartezeiten, sofort nach Vertragsbeginn bei Eintreten eines Sterbefalls zur Verfügung.