Wir über uns

Bei einem Trauerfall in der Wohnung benachrichtigen Sie zuerst den für Sie zuständigen Hausarzt, oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst.
Dieser stellt den Tod des Angehörigen fest und stellt das unbedingt notwendige Dokument ( Leichenschauschein ) aus.

Bitte beachten Sie, dass der Arzt die Todesbescheinigung beim Verstorbenen hinterlässt.
Nachdem der Arzt den Tod bestätigt hat, benachrichtigen Sie das Bestattungsinstitut Günthner.

Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer:
07081-1313
zur Verfügung.

In dieser schweren Situation können Sie sich auf unsere Einfühlsamkeit,
Seriosität und Kompetenz verlassen.


Wie lange der Verstorbene nun in gewohnter Umgebung zu Hause bei Ihnen verbleiben soll, entscheiden Sie selbst, denn bis zu 36 Stunden sind hier gesetzlich erlaubt.

Wir besprechen dann in Zusammenarbeit mit Ihnen, in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause die kompletten behördlichen Abwicklungen und alle organisatorischen Angelegenheiten zur Trauerfeier.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren - oder Pflegeheim setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden dann bei der zuständigen Verwaltung alle weiterführenden Maßnahmen einleiten.

Das Bestattungsinstitut Günthner kann sowohl regionale als auch überregionale Beerdigungen und Trauerfeiern auf Friedhöfen oder in Kirchen durchführen.

Notwendige Dokumente im Trauerfall

  • Familienstammbuch
    Wird vom Gesetzgeber verlangt.
    Sollte es nicht vorhanden oder auffindbar sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Heiratsurkunde / Familienbuch:
    ( Bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk )
  • Geburtsurkunde:
    Bei Ledigen
  • Todesbescheinigung:
    Stellt der Arzt nach der Leichenschau aus, bzw. besorgen wir
  • Sterbeurkunde:
    Falls Ehegatte bereits verstorben
  • Rentenanpassungsmitteilung:
    Letzter, aktueller Stand der Mitgliedskarte
  • Krankenkasse:
    Versicherungskarte
  • Versicherungspolicen:
    Lebens - bzw. Sterbeversicherung / betriebliches Sterbegeld, Gewerkschaftsnachweis usw.
  • Grabdokumente Urkunde:
    Über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien - oder Wahlgrabstätte

Gegebenenfalls benötigen wir noch:

  • Registrierschein
  • Ausländische Urkunden ( nur mit beglaubigter Übersetzung )
  • Vertriebenenausweis

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so sind wir bei der Beschaffung selbstverständlich gern behilflich.