Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit.
Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
Eine Patientenverfügung ist für einen Arzt, einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten grundsätzlich verbindlich, wenn
- der Verfügende nicht erkennbar von der Verfügung abrückt, und
- die Patientenverfügung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde.
- Ferner wird empfohlen, die Verfügung möglichst in regelmäßigen Abständen erneut durch Unterschrift zu bestätigen, wobei neuste Behandlungsmethoden möglichst explizit ein- oder ausgeschlossen werden sollten.
